LRS

 

LRS. Diese drei Buchstaben bedeuten die Kurzform für den Begriff der Lese-Rechtschreibschwäche.

 

Wir führen den LRS-Test durch, wenn Unklarheiten über das Vorliegen einer LRS bestehen, wenn Vorliegen und Ausmass der LRS begutachtet werden müssen, insbesondere wenn sie gegenüber Dritten z.B. Schulen als Nachweis einer LRS verlangt werden. Die Kosten werden dann von den Eltern übernommen.

 

Die Überprüfung auf das Vorliegen einer LRS findet in einem geschützten Rahmen statt. Die Ergebnisse werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Einzelheiten über Art, Umfang und Testzeiten erfragen Sie einfach bei uns per mail/fon unter kjp.dr.schroeder.greven@t-online.de stichwort LRS oder unter 05482-9257806 zu unseren Bürozeiten.

 

Sie werden als Eltern über Vorgehen und Inhalte sowie Zielsetzung der Untersuchung umfassend informiert.

Bei gutachterlichen Stellungnahmen erhalten Sie nach Auswertung der Tests die Unterlagen mit schriftlicher Stellungnahme zu Ihren Händen zum Verbleib bzw. zur Vorlage bei der Schule.

 

Im Rahmen gutachterliche bzw. ärztlicher Stellungnahmen gegenüber dem Schulträger ist die LRS-Testung  kostenpflichtig, da keine Vereinbarung mit den Krankenkassen. Wir stellen Ihnen die Untersuchung daher in Rechnung. Sie erhalten eine detailierte Auflistung der Leistungen zu Ihren Händen. Einzelheiten erfragen Sie bitte unter den genannten Daten.